Dürfen Mieter Haustiere Verbieten
Kleintiere darf der vermieter nicht verbieten bestätigt gunther geiler geschäftsführer des deutschen mieterbundes in nürnberg.
Dürfen mieter haustiere verbieten. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Ihre haltung gehört damit mietrechtlich zum vertragsmäßigen gebrauch der unterkunft. Ein weiteres urteil zeigt. Einen hund in der mietwohnung ohne erlaubnis zu halten kann zur kündigung führen.
Eine klausel im mietvertrag wonach alle haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürften ist ebenso unzulässig wie ein grundsätzliches tierhaltungsverbot. März 2013 bestätigte der bundesgerichtshof. Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen.
Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Um tiere in der mietwohnung gibt es immer wieder streit. Haustiere wie katzen dürfen nicht allgemein verboten werden eine katze kann als kleintier gelten. Trotzdem gibt es einige tierarten die nur mit expliziter erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen.
Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Vermieter haben oft angst vor beschädigungen und mieter fühlen sich durch ein verbot eingeschränkt. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist.
Tiere wie hunde oder katzen sind nur nach rücksprache und ausdrücklicher genehmigung des vermieters erlaubt oder sogar die haltung von hunden oder katzen verboten nur in den seltensten fällen sind haustiere in mietwohnungen und häusern unbeschränkt erlaubt. Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren. Tatsächlich findet man in den meisten mietverträgen solche klauseln. Mit rechtsprechung vom 20.
Einige tierarten bedürfen einer haltungserlaubnis im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Sie verursachen zumeist keine probleme lassen die wohnung ganz und stören die nachbarn nicht. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az.